Abwassergebühren
Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr ab 2010
(Die Regelung tritt Rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft)
Die Stadt Radevormwald folgt mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr der aktuellen Rechtsprechung mit dem Ziel, die Abwassergebühren Verursachergerecht zu berechnen. Neben dem individuellen Frischwasserverbrauch einzelner Haushalte wird zukünftig auch der Anteil der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken berücksichtigt.
Deshalb ergeben sich Zukünftig zwei Preisanteile für die Abwassergebühren die mit getrennter Post die Eigentümer erreichen. Wie bisher erfolgt die Abrechnung der Abwassergebühren auf Basis von Frischwasser dienstleistend mit der Jahresrechnung der Stadtwerke. Weiter versendet die Stadt Grundbesitzabgabenbescheide mit den Gebühren für die Regenwassereinleitungen von Gebäuden, Grundstücksflächen, Wegen, u.s.w. direkt an die Eigentümer.
Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Stadt Radevormwald zum Download:
Ihre Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter bei der Stadt Radevormwald zur Verfügung:
Telefon: 02195 / 606-210 oder 02195 / 606-180
Telefax: 02195 / 606-116
Email: abwassergebuehren@radevormwald.de
Telefon: 02195 / 606-210 oder 02195 / 606-180
Telefax: 02195 / 606-116
Email: abwassergebuehren@radevormwald.de
Bescheid über die Höhe der Abwassergebühren
Mit der Rechnung der SWR werden auch die öffentlich-rechtlichen Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren, Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Kleinleiterabgabe) namens und im Auftrag der Stadt Radevormwald erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) sowie die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Ausfuhrsatzung). Aufgrund der Vorschriften in den vorgenannten Satzungen werden die Abwassergebühren durch die Stadtwerke erhoben.
Mit der Rechnung der SWR werden auch die öffentlich-rechtlichen Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren, Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Kleinleiterabgabe) namens und im Auftrag der Stadt Radevormwald erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) sowie die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Radevormwald über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Ausfuhrsatzung). Aufgrund der Vorschriften in den vorgenannten Satzungen werden die Abwassergebühren durch die Stadtwerke erhoben.
| Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2012 | |
| pro Kubikmeter Schmutzwasser (auf Basis von Frischwasser) |
3,08 €
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| Regenwasser je m² versiegelter Fläche |
1,07 €
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| Ausfuhr sonstige Gruben pro m³ (auf Basis von Frischwasser) | 6,00 € |
Ausfuhr Kleinkläranlagen pro Ausfuhr zusätzlich pro m³ (auf Basis von Frischwasser) |
45,24 € 1,02 € |
| Kleineinleiterterabgabe pro m³ (auf Basis von Frischwasser) |
0,85 €
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| Abwassergebühren gültig ab dem 01.01.2011 | |
| pro Kubikmeter Schmutzwasser (auf Basis von Frischwasser) |
2,93 €
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| Regenwasser je m² versiegelter Fläche |
1,00 €
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| Ausfuhr sonstige Gruben pro m³ (auf Basis von Frischwasser) | 5,55 € |
Ausfuhr Kleinkläranlagen pro Ausfuhr zusätzlich pro m³ (auf Basis von Frischwasser) |
39,72 € 0,94 € |
| Kleineinleiterterabgabe pro m³ (auf Basis von Frischwasser) |
0,85 €
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