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Energiepass

Welcher Energieausweis muss für welches Gebäude erstellt werden?

Man unterscheidet zwischen verbrauchs- und bedarfsabhängigem Energieausweis. Der verbrauchsabhängige Ausweis wird aus dem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt. In diesen Verbrauchswert fließt jedoch das unterschiedliche Heizverhalten - besonders bei kleinen Gebäuden - stark ein. Dadurch hängt die Aussagekraft stark vom persönlichen Nutzverhalten ab.

Der bedarfsorientierte Energiepass gibt den Energiebedarf des Gebäudes objektiv wieder und ist rechnerisch zu ermitteln. Hierbei wird neben dem Aufbau der Wände und dem Anteil der Fensterflächen auch der Umfang der vorhandenen Gebäudeisolierung berücksichtigt.

Für Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 muss ab dem 01.10.2008 ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt jedoch die Übergangsregelung, dass bereits ein verbrauchsorientierter Ausweis für die Gebäudeart ausreicht.

Alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten benötigen zumindest einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Nichtwohngebäude und Wohngebäude mit Gewerbeflächen sind separat zu untersuchen. In bestimmten Fällen reicht ein verbrauchsorientierter Energieausweis aus. In den anderen Fällen ist die Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises erforderlich.

Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises wenden Sie sich bitte direkt an die unten aufgeführten Kooperationspartner.



Stadtwerke Radevormwald GmbH
Am Gaswerk 13
42477 Radevormwald

Auftrag verbrauchsorientierter Energiepass

Auftrag verbrauchsorientierter Energiepass Auftrag verbrauchsorientierter Energiepass (626,9 kB)

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Markus Schmidt Udo Knopp
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