SWR > Tarife und Info > Stromtarife > Stromtarife für Wärmepumpen und Wärmespeicherheizungen

Stromtarife

Stromtarife für Wärmepumpen und Wärmespeicherheizungen

 

 

Anlagentypen für Wärmespeicherstrom:
Anlagen mit einem gemeinsamen Zähler für Haushaltsstrom und  Wärmespeicherstrom
Vertragstyp
SP 1
Anlagen, die zwei getrennte Zähler haben, einen für Haushaltsstrom und einen für Wärmespeicherstrom. Die Anlage lädt nur während der freigegebenen Nachtsstunden (NT) auf. Eine Tagladung ist nicht möglich.
Vertragstyp
SP 2 N
Anlagen, die zwei getrennte Zähler haben, einen für Haushaltsstrom und einen für Wärmespeicherstrom. Die Anlage kann zusätzlich zu den freigegebenen Nachtsstunden (NT), 2 Stunden mit Tagladung (HT) aufgeladen werden.
Vertragstyp
SP 2 N + T
 
 Preise gültig ab 01.04.2011
Wärmespeicherstrom
 netto *)
brutto **)
       
 incl. 19% Ust
Vertragstyp SP 1
 Arbeitspreis  Cent / kWh
13,66
16,26
 Schaltpreis  Euro / Jahr
30,00
35,70
 
Vertragstyp SP 2N
 Arbeitspreis  Cent / kWh
13,31
15,84
 Mess- und Schaltpreis  Euro / Jahr
66,00
78,54
 
Vertragstyp SP 2N+T
 HT-Arbeitspreis  Cent / kWh
16,63
19,79
 NT-Arbeitspreis  Cent / kWh
13,31
15,84
 Mess- und Schaltpreis  Euro / Jahr
72,00
85,68
 
Elektro-Wärmepumpenstrom
 Arbeitspreis  Cent / kWh
14,53
17,05
 Mess- und Schaltpreis  Euro / Jahr
66,00
78,54
 
*) Arbeitspreise in Cent / kWh enthalten 
  • Belastungen aus dem Gesetz für den  Vorrang Erneuerbarer Energien
  • Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • die gesetzliche Stromsteuer (z.Z. 2,05 Cent)
**) Netto-Preise zzgl. 19% Umsatzsteuer; Werte aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet


Stromkennzeichnung:

Die von der SWR. im Jahr 2009 gelieferte Energie setzt sich aus folgenden Energieträgern zusammen (Zum Vergleich finden Sie die Durchschnittswerte für Deutschland in Klammern - Quelle VDEW): 17% (25%) Kerrnkraft; 61% (58%) fossile und sonstige Energieträger und 22% (17%) Erneuerbare Energien. Damit sind folgende Umweltauswirkungen verbunden: 0,0003 g/kWh (0,0007g/kWh) radioaktiver Abfall; 681 g/kWh (508 g/kWh) CO2 Emissionen.Gesetzliche Grundlagen und Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB):

Die Belieferung mit Strom erfolgt auf Basis des Energiewirtschaftgesetzes EnWG vom 13.07.2005, sowie den  AGB der Stadtwerke Radevormwald GmbH (SWR.) für Stromsondertarife.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen gelten die ergänzenden Bedingungen der SWR.. Diese können Sie sich hier herunterladen:

 

Zurück

zurück nach oben