Durchschnittsverbrauch und Info
Durchschnittswerte Strom ohne Warmwasseraufbereitung (z.B. Durchlauferhitzer)
Jahresverbrauch | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
unterer Durchschnitt | 1.100 kWh | 1.400 kWh | 2.100 kWh | 2.500 kWh |
oberer Durchschnitt | 1.800 kWh | 2.700 kWh | 3.200 kWh | 4.200 kWh |
komfort Verhalten | 2.700 kWh | 4.100 kWh | 5.200 kWh | 7.000 kWh |
Durchschnittswerte Strom mit Warmwasseraufbereitung (z.B. Durchlauferhitzer)
Jahresverbrauch | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
unterer Durchschnitt | 1.600 kWh | 2.400 kWh | 3.600 kWh | 4.500 kWh |
oberer Durchschnitt | 2.500 kWh | 4.100 kWh | 5.300 kWh | 6.600 kWh |
komfort Verhalten | 4.400 kWh | 5.900 kWh | 7.900 kWh | 10.600 kWh |
Durchschnittswerte Strom für Wärmespeicherheizung (zusätzlich)
Jahresverbrauch | 55 m² |
75 m² | 100 m² | 140 m² |
unterer Durchschnitt | 4.000 kWh | 7.200 kWh | 8.800 kWh | 14.400 kWh |
oberer Durchschnitt | 8.000 kWh | 12.000 kWh | 13.600 kWh | 20.000 kWh |
komfort Verhalten | 12.000 kWh | 16.800 kWh | 18.400 kWh | 25.600 kWh |
In Altbauwohnungen mit schlechter Isolierung (z.B.: Einfachverglasung der Fenster, Dachgeschosswohnung, u.s.w) können die hier angegebenen Richtwerte nach oben abweichen.
Strompreis ist die Summe aus Arbeitspreis und Grundpreis sowie, wenn zutreffend, den Zuschlägen.
Arbeitspreis ist die im Abrechnungszeitraum bezogene elektrische Arbeit multipliziert mit dem Arbeitspreis. Die elektrische Arbeit wird vom Zähler gemessen und angezeigt.
Grundpreis ist der monatliche Festbetrag, unabhängig vom Verbrauch, für Messung, Inkasso, Abrechnung und festen Leistungspreisanteil.
Haushaltsbedarf ist der Strombedarf von Personen für private Haushaltszwecke. Haushaltsbedarf liegt auch vor, wenn Verbrauchseinrichtungen von mehreren Personen genutzt werden. Jeder Haushalt stellt eine Kundenanlage dar. Es ist jedoch zulässig, für einen Haushalt mehrere getrennt messende Anlagen zu haben. Für jede Einzelanlage sind aber Arbeits- und Grundpreis zu zahlen.
Landwirtschaft Landwirtschaftlicher Bedarf ist der Strombedarf für Betriebe oder Betriebsteile, bei denen die land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Sinne des Bewertungsgesetzes die Betriebsgrundlage bilden, einschließlich des zugehörigen, über denselben Zähler versorgten Haushalt des Landwirtes.
Gewerbe ist jeglicher Strombedarf, der nicht Haushalts- oder Landwirtschaftsbedarf ist. Grundsätzlich ist der Bedarf für jede Bedarfsart getrennt zu messen und abzurechnen.
Alternativer Abrechnungszeitraum: Alternativ zu der jährlichen Abrechnung können Sie einen kürzeren Abrechnungszeitraum (z.B.: eine monatliche Abrechnung) für Ihre Verbrauchskosten erhalten. Diesen Service können wir Ihnen gerne gegen einen Mehrpreis anbieten. Nehmen Sie bitte zur Einrichtung dieses Services Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf.
Weitere Informationen

Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema moderne Messeinrichtung und intelligente Messsysteme
Bisher wurden digitale Stromzähler (Smart Meter) überwiegend bei Neubauten und Betreibern von bestimmten Erneuerbare-Energien-Anlagen eingebaut. Durch das neu in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert.
Aktuelles
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Kontakt & Öffnungszeiten
Stadtwerke Radevormwald GmbH
Am Gaswerk 13 · 42477 Radevormwald
Tel.: 02195 9131-0 · Fax: 02195 9131-67
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Montag - Donnerstag: 7:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
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