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Die Eigenbetriebsverordnung

Zwecks Regelung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden und Städte in NRW wurde am 1. Januar 1954 die sogenannte Eigenbetriebsverordnung erlassen.

Der Rat der Stadt sprach sich dafür aus, die Gas- und Wasserwerke als Eigenbetrieb der Stadt Radevormwald weiterzuführen. Die Betriebssatzung wurde entsprechend geändert.

Dem neu gebildeten Werksausschuss gehörten neun Mitglieder an:

  • Carl Walther Schmidt, Kaiserstr., Vorsitzender
  • Eduard Kürbi, Kaiserstr. 163
  • Ewald Meskendahl, Wiesenstr.
  • Eugen Halbach, Vogelsmühle
  • Werner Otto, Kaiserstr. 166
  • August Schmidt, Wiedenhofkamp
  • Erich Kreckel, Telegrafenstr.
  • Gustav Appelt, Wilhelmstal 30
  • Karl Rüsing, Schillerstr. 2

Die Werkleitung bestand aus zwei Werkleitern, und zwar war der 1. Werkleiter StadtdirektorSchlehahn, der 2. Werkleiter Karl Inacker. Die konstituierende Sitzung des Werksausschusses mit der Wahl des ersten Vorsitzenden fand am 6. März 1953 statt.

Einrichtung eines technischen Zeichenbüros, Modernisierung der Buchhaltung und Erlass einer Dienstanweisung
Bis zum Jahr 1954 führte der techn. Werkleiter auch die Bestandspläne der Gas- und Wasserleitungen und erfasste auch handschriftlich die Aufmaße.

Um den Werkleiter zu entlasten und ihn bei der Planung und Ausschreibung von Rohrnetzerweiterungen zu unterstützen, wurde der techn. Zeichner Fredo Hedtmann eingestellt, der den Stadtwerken bis zu seiner Pensionierung die Treue hielt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Geschäftsvorfälle und Buchungen handschriftlich festgehalten. Um die Finanz- und Anlagenbuchhaltung effektiver zu gestalten, wurde 1955 ein Continental-Buchungsautomat mit 13 Zählwerken beschafft, sehr zur Freude der damaligen Buchhalterin Elisabeth Ziemer. Am 12. April 1956 verabschiedete der Werksausschuss die erste Dienstanweisung für die Stadtwerke Radevormwald und gliederte die Verwaltung in eine kaufmännische und technische Abteilung auf.

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