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Wärmepumpen & Co. §14a EnWG: Die Unterschiede ab 2024 erklärt

Ab dem 01.01.2024 regelt der §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Umgang mit den sogenannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Dadurch können Netzbetreiber bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen. Der §14a EnWG gilt für Geräte mit einer Leistung von über 4,2 kW, wie Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen z.B. Heizstäbe, private Ladepunkte, Klimaanlagen und Stromspeicher.

Der größte Vorteil aus der Neuerung des §14a, ist ein langfristig reduziertes Netzentgelt.

Sie besitzen bereits eine Wärmepumpe, Wallbox & Co.? Für bereits installierte Geräte vor dem 01.01.2024, gibt es Übergangs-Regelungen.

Keine Sorge. Bis Ende 2028 gilt ein Bestandsschutz. Allerdings ist es auch bereits vorher möglich in die neue §14a Regelung zu wechseln, wendne Sie sich dafür an Ihren Installationsbetrieb.

Die unterschiedlichen Tarife sind unten auf der Seite zusammengefasst.

Wärmepumpen - unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024)

Preise Sondervertrag elektrische Wärmepumpen (gültig ab 01.04.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".

Strom für Elektro-Wärmepumpen
netto * brutto **
Arbeitspreis 27,41 ct/kWh 32,62 ct/kWh
Grundpreis 72,00 EUR/Jahr 85,68 EUR/Jahr

Preise regionaler Ökostrom elektrische Wärmepumpen (gültig ab 01.04.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".

Ökostrom für Elektro-Wärmepumpen
netto * brutto **
Arbeitspreis 27,83 ct/kWh 33,12 ct/kWh
Grundpreis 72,00 EUR/Jahr 85,68 EUR/Jahr

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024)

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Geräte mit einer Leistung > 4,2 kW in der Niederspannung, die an der netzorientierten Steuerung teilnehmen:
insbesondere nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) und über eine separate Messeinrichtung verfügen.

 

Information zu den Modulen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen:  
  • gemeinsame oder getrennte Messung. Das Modul gilt, wenn nur ein Zähler vorhanden ist, über den der gesamte Strom fließt. Das Modul ist auch mit einer getrennten Messung wählbar.
  • Pauschale Entlastung.
Modul 1
Pauschale Reduzierung
  • getrennte Messung. Die technische Voraussetzung für das Modul 2 ist eine getrennte Messung.
  • Prozentuale Entlastung.
Modul 2
Prozentuale Reduzierung
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads im Informationsblatt §14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

 

Preise Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Preise Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.01.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".

Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Modul 1 - Pauschale Netzentgeltreduzierung auf
den aktuell gültigen Tarif
netto brutto **
Reduzierung pro Jahr
(Voraussetzungen siehe Preisblatt)
131,35 EUR/Jahr 156,31 EUR/Jahr
Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Elektrische Wärmepumpe mit separater Messung
Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh
netto * brutto **
Arbeitspreis 28,15 ct/kWh 33,50 ct/kWh
Grundpreis 60,00 EUR/Jahr 71,40 EUR/Jahr
Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Wallboxen, Klimaanlagen, Stromspeicher mit separater Messung
Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh
netto * brutto **
Arbeitspreis 28,15 ct/kWh 33,50 ct/kWh
Grundpreis 60,00 EUR/Jahr 71,40 EUR/Jahr
 

Preise Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Preise Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.01.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".

Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Elektrische Wärmepumpe mit separater Messung
Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh
netto * brutto **
Arbeitspreis 28,57 ct/kWh 34,00 ct/kWh
Grundpreis 60,00 EUR/Jahr 71,40 EUR/Jahr
Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Wallboxen, Klimaanlagen, Stromspeicher mit separater Messung
Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh
netto * brutto **
Arbeitspreis 28,57 ct/kWh 34,00 ct/kWh
Grundpreis 60,00 EUR/Jahr 71,40 EUR/Jahr

* Die in den Preisen enthaltenden staatlichen und regulatorischen Preisbestandteile finden Sie in den Tarifblättern. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Netzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

** Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) zum Rechnungsbetrag.

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Gesetzliche Grundlagen

Die Belieferung mit Strom erfolgt auf Basis des Energiewirtschaft Gesetzes EnWG vom 13.07.2005, sowie der Grundversorgungsverordnung StromGVV in der jeweils gültigen Fassung.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen (sowie bei Sondertarifen außerhalb der Grundversorgung den AGB der SWR.), gelten die ergänzenden Bedingungen der SWR.. Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

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