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Zahlungsverzug – was passiert?

Lieber Kunde,

sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns. Wir sind für Sie da. Gemeinsam finden wir einen passenden Lösungsweg:

  • Rechnungen und Abschläge … müssen immer pünktlich gezahlt werden. Die Fälligkeiten stehen auf Ihrer Jahresrechnung oder Vertragsbestätigung.
  • Zahlungsschwierigkeiten … melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns! Nur dann haben wir die Möglichkeit, mit Ihnen eine geeignete Lösung zu finden.
  • 1. Mahnung: Die Mahnung wird verschickt. Zusätzlich zu der vorhandenen Forderung fallen 4,00 € Mahngebühren an (Zahlungsfrist von 4 Wochen).
  • 2. Aufforderung: Erinnerung mit einer letzten Frist wird verschickt.
  • Sperrauftrag: Zähler wird gesperrt. Sperrbeauftragter Mitarbeiter kommt zu Ihrer Abnahmestelle, um Ihren Zähler zu sperren.
  • Letzte Möglichkeit: Sie haben die Möglichkeit einer Barzahlung des gesamten Betrages - zzgl. Inkassogebühren von 35,00 € - vor Ort.
  • Sperr- und Entsperrkosten: Die Sperrkosten betragen für Strom 90,17 €. Für Erdgas und Trinkwasser werden die Sperrkosten nach Aufwand berechnet.
  • Zahlungseingang und Entsperrung: Voraussetzung für Ihre Entsperrung ist, dass alle offenen Forderungen beglichen wurden. Dazu zählen auch ehemalige Abnahmestellen. Bei einem gesperrten Strom- oder Trinkwasserzähler wird nach dem Zahlungseingang der Zähler unverzüglich entsperrt. Für das Entsperren eines Erdgaszählers muss ein Installateur von Ihnen beauftragt werden. Dieser erhält von uns dann die Freigabe für die Entsperrung und muss zusätzlich dazu unter anderem eine Druckprüfung durchführen. Der Aufwand stellt der Installateur Ihnen in Rechnung.

Wenden Sie sich dafür in unseren Öffnungszeiten an unsere Ansprechpartner.

Wir sind gerne für Sie da!

Stadtwerke Radevormwald GmbH
Am Gaswerk 13 · 42477 Radevormwald
Telefon: 02195 9131-0 · Fax: 02195 9131-40

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Montag - Donnerstag: 7:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

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Stadtwerke Radevormwald GmbH
Am Gaswerk 13
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