Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Hier finden Sie wichtige und auch nützliche Informationen rund um steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
Unter steuerbaren Verbraucheinrichtungen gem. §14a EnWG werden Geräte verstanden, deren Leistung wir als Netzbetreiber temporär begrenzen dürfen. Hierzu zählen u. a. Ladeeinrichtungen für Elektromobilität und Wärmepumpen (> 4,2 kW). Über diese netzorientierte Steuerung ist es uns möglich, unser Netz stabil zu halten und Netzausbaukosten zu minimieren. Im Gegenzug können wir so niedrigere Netzentgelte berechnen. Viele Stromlieferanten geben diese reduzierten Kosten an ihre Kunden weiter.
Am 27.11.2023 hat die Bundesnetzagentur zwei Verordnungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG veröffentlicht. Hier erhalten Sie einen Überblick welche Regelungen ab dem 1.1.2024 gelten:
Das Wichtigste in Kürze:
Folgende Geräte mit einer Leistung > 4,2 kW in der Niederspannung müssen an der netzorientierten Steuerung teilnehmen: Nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher).
Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Anlagen die vor dem 1.1.2024 in Betrieb gegangen sind, können freiwillig teilnehmen.
Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung können Sie von verringerten Netzentgelten profitieren. Bitte klären Sie diese mit Ihrem zuständigen Lieferanten.
Die Steuerungsmaßnahmen werden über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox durchgeführt.
Anmeldepflichte Geräte werden in der Regel durch den Installationsbetrieb angemeldet. Die nachträgliche Anmeldung Ihrer Anlagen direkt bei der Stadtwerke Radevormwald GmbH geht aber auch ganz einfach:
Antrag und Informationen