Kostenerstattung
Wie werden die Kosten der Erdgasumstellung verteilt?
Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die jeweiligen Netzbetreiber, also in Radevormwald die Stadtwerke Radevormwald GmbH (SWR.), zur Kostenübernahme der Erdgasumstellung verpflichtet. Die anfallenden Kosten werden anschließend bundesweit auf alle Gaskunden über die Netzentgelte verteilt.
Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?
Wenn Ihr Gerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten durch die Erdgasumstellung. Die Kosten für Reparatur, Wartung oder Austausch von Gasgeräten trägt jedoch der Geräteeigentümer.
Kostenerstattungsmöglichkeiten:
Die folgenden Kostenerstattungsmöglichkeiten gelten nicht für Geräte in den Radevormwalder Ortschaften Dahlerau, Kelbeck, Auf der Brede, Herkingrade, Önkfeld und Rochollsberg. Diese Ortsteile wurden bereits in den 80er Jahren auf H-Gas umgestellt.
1. Kostenerstattung nach 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.
Bedingungen für die Kostenerstattung:
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentürmer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasverbrauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz können Sie den Geräteaustausch innerhalb des Zeitraums ab unserer Erstinformation zur Erdgasumstellung bis zur potentiellen Anpassung Ihres alten Gasgeräts durchführen.
Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter.
2. Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)
Bedingungen für die Kostenerstattung:
Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG.
- Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein.
- Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung.
- Der Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist in der Höhe gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:
- Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist,
haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 500 € - Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 250 € - Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist,
haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 100 €. - Der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typschilds des Gasgeräts zu bestimmen.
- Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der schriftlichen Nicht-Anpassbarkeit durch die Stadtwerke Radevormwald GmbH und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.
Anträge
Antrag auf Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG
Dieser Antrag gilt nur bei Installation eines Neugerätes nach Erhalt der schriftlichen Erstinformation zur Erdgasumstellung in Radevormwald.
Antrag auf Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV
Dieser Antrag gilt nur für Gasgeräte bei Installation eines Neugerätes zur Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung. Der Antrag gilt erst nach Erhalt der schriftlichen Information zur Nicht-Anpassbarkeit Ihres alten Gasgerätes durch die Stadtwerke Radevormwald GmbH und vor dem technischen Umstellungstermin.
Bitte senden Sie die Kostenerstattungsanträge an:
info@erdgasumstellung.s-w-r.de oder an
Stadtwerke Radevormwald GmbH
Projektleitung Erdgasumstellung
Am Gaswerk 13
42477 Radevormwald
Unser Kontakt für weitere Fragen:
Team Erdgasbüro; Telefon: 0 21 95 /91 31 – 88; E-Mail: info@erdgasumstellung.s-w-r.de