Gas
Gasnetzkarte
Gasnetzkarte (§ 22 (1) GasNZV):Netzbetreiber sind nach § 22 GasNZV verpflichtet, im Internet eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die Gasnetzkarte kann unter www.gasnetzkarte.de aufgerufen werden. Dort ist auch die detaillierte Darstellung der Marktgebiete ersichtlich.

