Gas
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Im Netzgebiet der Stadtwerke Radevormwald GmbH gelten folgende Allgemeine Bedingungen für den Anschluss von Letztverbrauchern an das Niederdrucknetz und die Anschlussnutzung.
Netzzugangsbedingungen
Festlegung des Grundversorgers:
Der Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmalig zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Für die Zeiträume 2007 bis 2009 sowie 2010 bis 2012 ist die Stadtwerke Radevormwald GmbH der Grundversorger.
Bedingungen und Preise der Grundversorgung:
Die Bedingungen und Preise für die Grundversorgung mit Gas entsprechen den Bedingungen und Preisen des allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Radevormwald GmbH für Gas.
Detaillierte Informationen über unsere Tarife stehen auf unserer Internetseite unter Tarifpreise Gas.
Preise für die Ersatzversorgung:
Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden durch den Grundversorger sichergestellt.
| Entnahmestelle im | Preisstellung |
| Mittel-/Hochdrucknetz | Die Preisbestimmung erfolgt nach billigem Ermessen gemäß §§ 315 ff. BGB. |
| Niederdrucknetz | Es gilt der allgemeine Tarif der Stadtwerke Radevormwald GmbH. |
Verträge:
- Lieferantenrahmenvertrag
- Netzanschlussvertrag Niederdruck
- Netzanschlussvertrag Mitteldruck
- Messstellen- und Messrahmenvertrag

