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Entgelte für den Stromnetzzugang der SWR.

Die Stadtwerke Radevormwald GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV) umgesetzt.

Konzessionsabgabe

Zuzüglich zu dem Netznutzungsentgelt ist die Konzessionsabgabe (gemäß KAV vom 09.01.1992) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu entrichten.

Konzessionsabgabesätze für Gemeinden bis 25.000 Einwohnern ohne Umsatzsteuer:

Tarifkunden1,32 Ct/kWh
Tarifkunden (Schwachlast)0,61 Ct/kWh
Sondervertragskunden
(bis 30.000 kWh/a und 30 kW)
1,32 Ct/kWh
Sondervertragskunden
(ab 30.000 kWh/a und 30 kW)
0,11 Ct/kWh
Sondervertragskunden unter Grenzpreis
(ab 30.000 kWh/a und 30 kW)
keine KA

Besonderheit bei der Entnahme in der Mittelspannung

Sofern die Messung auf der Niederspannungsseite (0,4 kV) erfolgt, werden zum Ausgleich der Transformatorenverluste die Messwerte der Leistung und Arbeit um einen Zuschlag von 3 % erhöht.

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Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026

Zur Entlastung der Stromverbraucherinnen und -verbraucher hat die Bundesregierung beschlossen, den Übertragungsnetzbetreibern mit Regelzonenverantwortung im Kalenderjahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zu gewähren (§ 24c EnWG).
Der Zuschuss dient der anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten und ist bei der Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte mindernd zu berücksichtigen. Dadurch werden die Netzentgelte für Letztverbraucher im Jahr 2026 gesenkt.

Gemäß § 118 Absätze 5 und 5a EnWG sind Stromlieferanten verpflichtet, die sich aus der Netzentgeltminderung ergebende Kostenentlastung an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben und über die Wirkung des Zuschusses transparent zu informieren.
Betreiber von Übertragungsnetzen haben zudem einmalig sowohl das mit Zuschuss als auch das ohne Zuschuss berechnete bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt zu veröffentlichen. Die Verteilnetzbetreiber sind einmalig für das Kalenderjahr 2026 verpflichtet, auf ihrer Internetseite für typisierte Abnahmefälle neben dem Netzentgelt, das sich unter Berücksichtigung des reduzierten Übertragungsnetzentgelts ergibt, auch ein fiktives Netzentgelt zu veröffentlichen, wie es sich ohne Berücksichtigung des reduzierten Übertragungsnetzentgelts ergäbe.

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Radevormwald GmbH ausgeschlossen. Die Stadtwerke Radevormwald GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.