Sollte der verbrauchsabhängige Energieausweis für Ihre Immobilie geeignet sein, können Sie uns direkt mit der Erstellung Ihres SWR.Energieausweises beauftragen. Nutzen Sie hierzu unser Auftragsformular für den verbrauchsabhängigen Energieausweis. Hier ist auch unser Preisschlüssel aufgeführt.
Füllen Sie die Daten aus und senden uns das Auftragsformular einfach zu. Am schnellsten geht es per E-Mail oder Fax. Für weitere Informationen und Ihre Rückfragen wenden Sie sich bitte an die unten genannten SWR. Ansprechpartner.
Leider können wir Ihnen keine bedarfsorientierten Energieausweise erstellen. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an unsere unten aufgeführten Kooperationspartner.
Der verbrauchsabhängige Energieausweis wird auf Basis des Energieverbrauches der letzten drei Jahre ermittelt. In diesen Verbrauchswert fließt jedoch das unterschiedliche Heizverhalten – besonders bei kleinen Gebäuden – stark ein. Dadurch hängt die Aussagekraft stark vom persönlichen Nutzer verhalten ab. Diesen können Sie bei uns beauftragen!
Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Energiebedarf des Gebäudes objektiv wieder und wird rechnerisch ermittelt. Hierbei werden alle Faktoren den Energiebedarf es Gebäude beeinflussen, wie der Aufbau der Wände, die Art und der Anteil der Fensterflächen, die Ausführung des Heizungssystems, usw. berücksichtigt.
Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises wenden Sie sich bitte direkt an die unten aufgeführten Kooperationspartner.
Grundsätzlich gilt die Wahlfreiheit zwischen der verbrauchsabhängigen und bedarfsabhängigen Ausführung des Energieausweises.
Für Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 muss jedoch ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Einzige Ausnahme sind Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.
Nichtwohngebäude und Wohngebäude mit Gewerbeflächen sind separat zu untersuchen. In bestimmten Fällen reicht ein verbrauchsorientierter Energieausweis aus. In den anderen Fällen ist die Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises erforderlich.
Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.
Udo Knopp
Vertrieb
Markus Schmidt
Key-Account Management
Stadtwerke Radevormwald GmbH
Am Gaswerk 13
42477 Radevormwald
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