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Wichtige Kundeninformation - Neues Erdgas für die Region

Ab 2024 fließt durch unsere Leitungen ein neues Erdgas: Wir stellen von L-Gas auf H-Gas um. Die gute Nachricht: Für Sie als Erdgaskunde ändert sich im Prinzip nichts. Natürlich werden wir Sie rechtzeitig vor der Umstellung noch einmal umfassend informieren. Als Kunde müssen Sie also nicht selbst aktiv werden – die Stadtwerke Radevormwald GmbH kommt persönlich auf Sie zu. Einige grundsätzliche Fragen zur Umstellung von L- auf H-Gas möchten wir Ihnen aber schon heute beantworten.

Was genau sind L- und H-Gas und worin liegen die Unterschiede?

In Deutschland wird beim Erdgas zwischen zwei Gasqualitäten unterschieden: L-Gas (low caloric gas) und H-Gas (high caloric gas). Das L-Gas, mit welchem wir den überwiegenden Teil unserer Erdgaskunden in der Region versorgen, hat einen etwas niedrigeren Methan- und somit auch Energiegehalt als das H-Gas. Das L-Gas wird vornehmlich in den Niederlanden und Deutschland gefördert. Das H-Gas dagegen wird vor allem aus Norwegen und Russland importiert.

Wie beschrieben, kommt das L-Gas vor allem aus deutschen und niederländischen Gasfeldern. Die Förderung in diesen Gebieten geht allerdings kontinuierlich zurück und wird im Jahr 2030 auslaufen. Um die L-Gasrückgänge auszugleichen und die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, stellen wir – genau wie alle anderen betroffenen Gasnetzbetreiber in Deutschland – auf H-Gas um.

Bei der Erdgasumstellung – in Fachkreisen „Marktraumumstellung“ genannt – werden in Deutschland bis 2030 flächendeckend mehr als fünf Millionen Gasgeräte auf H-Gas umgestellt. Damit das neue Erdgas auch in Ihr Haus fließen kann, müssen zunächst Ihre Heizungsanlagen und andere Geräte, die Erdgas nutzen, überprüft werden (z.B. Gasherde, Warm- und Heißwasserbereiter). Falls erforderlich, wird anschließend das Gerät an das H-Gas mit seinem höheren Energiegehalt angepasst. Konkret bedeutet das in den meisten Fällen: Die Gasdüse wird ausgetauscht und der Brenner neu eingestellt.

Unabhängig von Ihrem Gaslieferanten ist die Stadtwerke Radevormwald GmbH als Ihr Gasnetzbetreiber für diese Geräteanpassung zuständig. Dafür sind mindestens zwei Vor-Ort-Termine in jedem Haushalt oder Unternehmen erforderlich: Einer zur Erfassung aller vorhandenen Gasverbrauchsgeräte sowie ein zweiter zum Umstellen der Gasgeräte.

Interessant für alle Erdgasauto-Fahrer: Ihr Fahrzeug muss nicht angepasst werden. Die Motoren stellen sich automatisch auf die jeweilige Gasqualität ein.

Die Kosten für die Umstellung und Anpassung übernimmt der jeweilige Netzbetreiber, in Radevormwald also die Stadtwerke Radevormwald GmbH. Geräte, die bei der Umstellung älter als 30 Jahre sind, sind vom Umbau ausgeschlossen. Der Anschlussnehmer trägt die Kosten für die Ersatzbeschaffung. Der Paragraph 19a des Energiewirtschaftsgesetzes legt außerdem fest, dass die Kosten dieser Marktraumumstellung auf alle Gasversorgungsnetze im entsprechenden Marktgebiet umgelegt werden, sowohl auf H- als auch auf L-Gaskunden. Die Umlage fließt dann in die Netzentgelte ein.

Für die Abrechnung wird immer der Energiegehalt des Gases zugrunde gelegt. Berechnet wird, wie viele Kilowattstunden (kWh) Energie mit einem Kubikmeter Erdgas erzeugt werden können. Da H-Gas einen höheren Energiegehalt als L-Gas hat, ist es deshalb etwas teurer. Im Gegenzug benötigen Sie aber weniger H-Gas, um die gleiche Menge Energie zu erzeugen. (L-Gas: 1 m³ Erdgas = 9,80 kWh Energiegehalt, H-Gas: 1 m³ Erdgas = 11,0 kWh Energiegehalt).

Wie werden die Kosten der Erdgasumstellung verteilt?
Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die jeweiligen Netzbetreiber, also in Radevormwald die Stadtwerke Radevormwald GmbH (SWR.), zur Kostenübernahme der Erdgasumstellung verpflichtet. Die anfallenden Kosten werden anschließend bundesweit auf alle Gaskunden über die Netzentgelte verteilt.

Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?
Wenn Ihr Gerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten durch die Erdgasumstellung. Die Kosten für Reparatur, Wartung oder Austausch von Gasgeräten trägt jedoch der Geräteeigentümer.

Kostenerstattungsmöglichkeiten:
Die folgenden Kostenerstattungsmöglichkeiten gelten nicht für Geräte in den Radevormwalder Ortschaften Dahlerau, Kelbeck, Auf der Brede, Herkingrade, Önkfeld und Rochollsberg. Diese Ortsteile wurden bereits in den 80er Jahren auf H-Gas umgestellt.

1. Kostenerstattung nach 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung:
Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigentürmer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasverbrauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung installiert wurde. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz können Sie den Geräteaustausch innerhalb des Zeitraums ab unserer Erstinformation zur Erdgasumstellung bis zur potentiellen Anpassung Ihres alten Gasgeräts durchführen.

Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter.

2. Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Bedingungen für die Kostenerstattung:
Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG.

  • Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein.
  • Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung.
  • Der Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist in der Höhe gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:
    • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist,
      haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 500 €
    • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
      haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 250 €
    • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist,
      haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 100 €.
  • Der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typschilds des Gasgeräts zu bestimmen.
  • Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der schriftlichen Nicht-Anpassbarkeit durch die Stadtwerke Radevormwald GmbH und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.


Anträge

Antrag auf Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG
Dieser Antrag gilt nur bei Installation eines Neugerätes nach Erhalt der schriftlichen Erstinformation zur Erdgasumstellung in Radevormwald.

Antrag auf Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV
Dieser Antrag gilt nur für Gasgeräte bei Installation eines Neugerätes zur Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung. Der Antrag gilt erst nach Erhalt der schriftlichen Information zur Nicht-Anpassbarkeit Ihres alten Gasgerätes durch die Stadtwerke Radevormwald GmbH und vor dem technischen Umstellungstermin.

Bitte senden Sie die Kostenerstattungsanträge an:

info@erdgasumstellung.s-w-r.de oder an

Stadtwerke Radevormwald GmbH
Projektleitung Erdgasumstellung
Am Gaswerk 13
42477 Radevormwald

Unser Kontakt für weitere Fragen:

Team Erdgasbüro; Telefon: 0 21 95 /91 31 – 88; E-Mail: info@erdgasumstellung.s-w-r.de

Nein. In Deutschland zugelassene Erdgasheizungen und andere Erdgasgeräte lassen sich nahezu immer problemlos anpassen. Es ändert sich für Sie im Betrieb nichts: Qualität und Leistung bleiben wie gewohnt erhalten. Sollten sich jedoch Probleme ergeben, werden wir gemeinsam eine Lösung finden.

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