Die Stadtwerke Radevormwald GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV) umgesetzt.
Zuzüglich zu dem Netznutzungsentgelt ist die Konzessionsabgabe (gemäß KAV vom 09.01.1992) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu entrichten.
Konzessionsabgabesätze für Gemeinden bis 25.000 Einwohnern ohne Umsatzsteuer:
Tarifkunden | 1,32 Ct/kWh |
Tarifkunden (Schwachlast) | 0,61 Ct/kWh |
Sondervertragskunden (bis 30.000 kWh/a und 30 kW) | 1,32 Ct/kWh |
Sondervertragskunden (ab 30.000 kWh/a und 30 kW) | 0,11 Ct/kWh |
Sondervertragskunden unter Grenzpreis (ab 30.000 kWh/a und 30 kW) | keine KA |
Sofern die Messung auf der Niederspannungsseite (0,4 kV) erfolgt, werden zum Ausgleich der Transformatorverluste die Messwerte der Leistung und Arbeit um einen Zuschlag von 3 % erhöht.
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Stadtwerke Radevormwald GmbH
Am Gaswerk 13
42477 Radevormwald
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