Die Stadtwerke Radevormwald GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV) umgesetzt.
Zuzüglich zu dem Netznutzungsentgelt ist die Konzessionsabgabe (gemäß KAV vom 09.01.1992) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe zu entrichten.
Konzessionsabgabesätze für Gemeinden bis 25.000 Einwohnern ohne Umsatzsteuer:
| Tarifkunden | 1,32 Ct/kWh |
| Tarifkunden (Schwachlast) | 0,61 Ct/kWh |
| Sondervertragskunden (bis 30.000 kWh/a und 30 kW) | 1,32 Ct/kWh |
| Sondervertragskunden (ab 30.000 kWh/a und 30 kW) | 0,11 Ct/kWh |
| Sondervertragskunden unter Grenzpreis (ab 30.000 kWh/a und 30 kW) | keine KA |
Sofern die Messung auf der Niederspannungsseite (0,4 kV) erfolgt, werden zum Ausgleich der Transformatorverluste die Messwerte der Leistung und Arbeit um einen Zuschlag von 3 % erhöht.
Vorläufige Netzentgelte 2026 der Stadtwerke Radevormwald GmbH
Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie basieren auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur (Hinweise der BNetzA vom 02.10.2014) für das Jahr 2026 ermittelt wurde.
Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2026 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2026 bekanntgegeben.
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