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Entgelte für den Gasnetzzugang der SWR.

Die Stadtwerke Radevormwald GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005, der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vom 6. November 2007 sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV) umgesetzt.

Konzessionsabgabesätze für Gemeinden bis 25.000 Einwohnern ohne Umsatzsteuer

KonzessionsabgabePreis
Nur Kochen und Warmwasser0,51 Ct/kWh
Tarifkunden0,22 Ct/kWh
Sondervertragskunden0,03 Ct/kWh

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