Die Stadtwerke Radevormwald GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005, der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vom 6. November 2007 sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV) umgesetzt.
| Konzessionsabgabe | Preis |
| Nur Kochen und Warmwasser | 0,51 Ct/kWh |
| Tarifkunden | 0,22 Ct/kWh |
| Sondervertragskunden | 0,03 Ct/kWh |
Vorläufige Netzentgelte 2026 der Stadtwerke Radevormwald GmbH
Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie basieren auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur (Hinweise der BNetzA vom 02.10.2014) für das Jahr 2026 ermittelt wurde.
Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2026 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2026 bekanntgegeben.
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