MENÜ

Gasnetzkarte § 40 (2) GasNZV

Netzbetreiber sind nach § 40 (2) GasNZV verpflichtet eine Gasnetzkarte zu veröffentlichen, auf der schematisch erkennbar ist, welche Bereiche im Gemeindegebiet an das örtliche Gasverteilnetz angeschlossen sind.

Downloads: