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Festlegung des Grundversorgers

Der Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmalig zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Der Grundversorger im Niederspannungsnetz der SWR. für die Jahre 2024 – 2026 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG, ist die Stadtwerke Radevormwald GmbH, Am Gaswerk 13, 42477 Radevormwald.

Bedingungen und Preise der Grundversorgung

Die Bedingungen und Preise für die Grundversorgung mit Strom entsprechen den Bedingungen und Preisen des allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Radevormwald GmbH für Strom.

Detaillierte Informationen über unsere Tarife stehen auf unserer Internetseite unter Tarifpreise Strom.

Preise für die Ersatzversorgung

Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt.

  • Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz: Die Preisbestimmung erfolgt nach billigem Ermessen gemäß §§ 315 ff. BGB.
  • Entnahmestelle im Niederspannungsnetz: Es gilt der allgemeine Tarif der Stadtwerke Radevormwald GmbH.

Jahresmehr- und Mindermengen

Ausgleich von Mengenabweichungen bei der Verwendung von Standardlastprofilen

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt gemäß § 13 der Stromnetzzugangsverordung auf der Grundlage monatlicher Marktpreise. Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres (bei Vertragswechseln unterjährig).

Hierbei wird als Arbeitspreis für einen Abrechnungszeitraum, der in einem bestimmten Monat endet, jeweils der für diesen Monat angegebene Preis angewendet (Beispiel: der Abrechnungszeitraum endet im Juni 2009; der Preis für die entsprechende Mehr- und Mindermengenabrechnung steht in der Zeile „Juni 2009“ und beträgt 6,60 Ct/kWh).

Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt, die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G-Aufschlag) und die Konzessionsabgabe werden unabhängig davon erhoben. Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen erfolgt je Zählpunkt und in der Form (INVOIC oder Papier), die mit den Lieferanten jeweils vereinbart ist.

Hinweis: Ab dem Jahr 2010 erfolgt die Mehr-/Mindermengenabrechnung gemäß der Tabelle des BDEW.

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Ansprechpartner:

Hochlastzeitfenster für die atypische Netznutzung: