Hausanschlüsse
Wir versorgen Ihr Haus oder Unternehmen mit Strom, Gas und Wasser. Die Versorgung erfolgt über einen zu erstellenden Hausanschluss. Für die Gesamtversorgung Ihres Hauses gibt es zusätzlich die Möglichkeit, über einen Mehrspartenhausanschluss auch Tele- und Breitbandkommunikationskabel mit in Ihr Gebäude einzuführen. Entscheidend für Sie sind die hierbei entstehenden Kostenvorteile.
Download
Alles für den Bauherren:
-
Bauherrenmappe (1,2 MiB)
-
Netzanschlussanfrage (332,6 KiB)
-
Preisblatt_Netzanschlüsse_01.02.2023.pdf (420,9 KiB)
-
Anpassung vorhandener Zähleranlagen Strom (66,0 KiB)
-
Inbetriebsetzungsantrag Strom (221,2 KiB)
-
Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (277,4 KiB)
-
Inbetriebsetzungsantrag Gas (145,1 KiB)
-
Inbetriebsetzungsantrag Wasser (160,1 KiB)
Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag für höhere Spannungsebenen / Netzanschlussvertrag NS inkl. Anlagen:
-
Netzanschlussvertrag Mittelspannung (331,8 KiB)
-
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung (313,6 KiB)
-
Anlage 1 Beschreibung Netzanschluss Mittelspannung (55,6 KiB)
-
Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingunen Netzanschluss Mittelspannung.pdf (1,1 MiB)
-
Anlage 3 Zustimmung Grundstückseigentümer Mittelspannung (148,9 KiB)
-
Netzanschlussvertrag NS inkl. Anlagen .pdf (1,1 MiB)
-
Ergänzende_Bedingungen_zur_NAV..pdf (722,2 KiB)
Technische Anschlussbedingungen:
Sanitär-, Heizung- und Klimafachbetriebe
Adressen in Radevormwald zugelassener Fachbetriebe für Sanitär, Heizung und Klima finden Sie hier.
Elektrofachbetriebe
Adressen in Radevormwald zugelassener Elektrofachbetriebe finden Sie hier.
Informationen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas und Wasser
Grundlage dieser Information bilden, die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ vom 01. November 2006 und die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) am 29. November 2013 verabschiedeten „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ vom 03. Februar 1958 in der Fassung vom 01. März 2007.
Nach §13 der NDAV dürfen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen hinter der Hauptabsperreinrichtung, außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Betrieb durchgeführt werden.
Nach §12 der AVBWasserV dürfen Errichtung und wesentliche Veränderungen von Trinkwasseranlage hinter der Hauptabsperreinrichtung, außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen Betrieb durchgeführt werden.
Sie haben ihren Firmensitz im Netzgebiet der Stadtwerke Radevormwald GmbH und möchten in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser eingetragen werden?