Ab Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr zulässig (§ 20a EnWG – BNetzA).
Damit für Sie alles reibungslos verläuft, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Aus- und Umzüge spätestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe einreichen.
Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.
Informieren Sie frühzeitig ihre Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung über die neue Regelung.